
D&O-Versicherung - Folgenschwere Fehler der Chefs absichern
24.03.2023
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und GmbHs sind gesetzlich verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns“ walten zu lassen. Was passiert, wenn etwas schiefläuft?